Genossenschaft

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Ein kurzer Abriss zur Geschichte des Genossenschaftswesens

Das Genossenschaftswesen entwickelte sich Mitte des 19. Jahrhunderts, als die erste Blütezeit der Industrie zur Landflucht führte und sich in den Städten arbeitswillige Menschen drängten, die allein hilflos und schwach, gemeinsam aber eine Wirtschaftsmacht waren. Das erkannte auch der Staat, der keineswegs ein Sozialstaat war.

Im Jahr 1888 beschloss der Reichstag ein Genossenschaftsgesetz.

Seine zentrale Aussage:

In Genossenschaften soll es eine unbeschränkte Haftung, wie bis dahin üblich, nicht geben. Das hieß, die Mitglieder hafteten nicht mehr mit ihrer gesamten Existenz, sondern mit der Höhe ihres Genossenschaftsanteils. Das derart begrenzte Risiko brachte die ersten Baugenossenschaften richtig in Schwung.

Die Arbeiter und Handwerker, die ihr Erspartes zusammentaten, damit daraus Häuser und Wohnungen gebaut würden, durften sich sicherer fühlen, einmal Miteigentümer zu sein. Aus solchen Anfängen entwickelte sich ein gemeinnütziges Bauen, das in den 1920er Jahren und noch einmal nach dem 2. Weltkrieg Millionen Menschen ein Heim beschaffte. Auf Grund der wirtschaftlichen Randbedingungen sind Baugenossenschaften immer mehr zu Wirtschaftsunternehmen geworden, die straff und gut organisiert sein müssen, damit sie konkurrenzfähig bleiben und am Markt Erfolg haben. Denn ohne wirtschaftlichen Erfolg nützt die beste Gesinnung nichts. Erfolg wird in der Wirtschaft in Renditen gemessen.

Doch der Kapitalgewinn von Baugenossenschaften besteht weniger in Zinsen.

Unsere Renditen heißen:

Investitionen in eine gesicherte Wohnzukunft mit besser gepflegten Wohnungen in einem freundlichen Umfeld und einer guten Bausubstanz, die auch noch für unsere Enkel bewohnbar sind. Für all das braucht man Baufachleute, Finanzspezialisten, Organisationsprofis und Manager. Nur kleine Genossenschaften können heute noch ehrenamtlich geführt werden. Größere kommen ohne eine strukturierte Verwaltung, Hierarchie und Bürokratie nicht aus. Unsere Bemühungen liegen darin, ein besseres Wohnen zu gewährleisten, die Probleme unserer Mitglieder ernst zu nehmen sowie Lösungen zu finden. Die Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens:

  • Lebenslanges Wohnrecht mit der Sicherheit keine Kündigung wegen Anmeldung von Eigenbedarf zu erhalten

  • Keine Maklercourtage

  • Keine Kaution

  • Sie beteiligen sich durch die Geschäftsanteile an dem Unternehmen Genossenschaft

  • Als Genossenschaft arbeiten wir nicht Gewinn orientiert sondern verwenden die Erträge dazu, unseren Wohnungsbestand zu erhalten und zu erneuern. Die Miete richtet sich nicht nach dem Markt sondern danach, was für die Bewirtschaftung der Wohnung erforderlich ist. Unsere Wohnungen sind somit günstiger als vergleichbare Wohnungen auf dem freiem Markt.

  • Als Mitglied in unserer Genossenschaft sind Sie nicht Mieter sondern Mieteigentümer