Häufige Fragen

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Was muss ich tun, um bei der AWG eine Wohnung zu mieten?
  • 1. Sie können sich unter der Rubrik „Mieten“ aus dem umfangreichen Angebot der AWG selbst eine passende Wohnung suchen. Hier finden Sie neben einer ausführlichen Beschreibung der Wohnung auch die Telefonnummer des jeweiligen Kundenbetreuers. Mit ihm können Sie alle Details klären.

  • 2. Schreiben Sie uns eine Mitteilung unter der Rubrik Kontakt. Dann suchen wir nach einer Wohnung, die Ihren Wünschen entspricht und informieren Sie, sobald wir das Passende für Sie gefunden haben.

  • oder Sie haben auch die Möglichkeit, in unsere Geschäftsstelle zu gehen. Dort finden Sie ebenfalls alle aktuellen Wohnungsangebote und können sich von unseren Mitarbeitern beraten lassen.

Ist eine Kaution zu zahlen?

Nein, eine Kaution ist nicht zu zahlen. Die Nutzung einer Wohnung ist an die einmalige Zahlung von Geschäftsguthaben gebunden.

Wie setzt sich meine Nutzungsgebühr zusammen?

Die Nutzungsgebühr besteht aus der Netto-Kaltmiete und den Nebenkosten.

Wie setzen sich die Nebenkosten zusammen?

Nebenkosten sind sogenannte kalte und/oder warme Betriebskosten. Zu den kalten Betriebskosten gehören z. B. Kosten für Straßenreinigung, Be- und Entwässerung, Schornsteinfeger und Müllabfuhr. Unter warmen Betriebskosten sind u. a. Heizkosten und Warmwasserkosten zu verstehen.

Wie werden die Heizungs- und Warmwasserkosten aufgeteilt?

Ein prozentualer Anteil der Kosten (zwischen 50 und 70%) wird nach dem erfassten Verbrauch, die übrigen Kosten werden nach der Wohnfläche verteilt.

Woher bekomme ich einen Schlüssel für meine Wohnung?

Grundsätzlich erhält jeder Mieter bei der Wohnungsübergabe 3 Schlüssel für die Wohnungseingangstür und in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße 2 oder 3 Haustürschlüssel.

Sollten Sie einen Schlüssel verloren haben oder einen zusätzlichen Schlüssel benötigen, ist es in jedem Fall ratsam, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.

Einige Wohnanlagen verfügen aus Sicherheitsgründen über eine zentrale Schließanlage. Um zu gewährleisten, dass kein Unbefugter das Haus betritt, müssen diese speziellen Schlüssel bei der AWG-Geschäftsstelle beantragt werden.

An wen wende ich mich, wenn ich einen Mangel melden möchte?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an den Sachbearbeiter Ihrer Geschäftsstelle. Wir leiten Ihren Bericht dann an einen Handwerker weiter, der sich mit Ihnen für eine Terminvereinbarung in Verbindung setzt.

Außerdem haben wir für Sie auf unserer Seite „Kummerkasten“ ein Formular eingerichtet, das Sie ausfüllen und anschließend an die Geschäftsstelle absenden können. Dabei haben Sie die Möglichkeit, gleich einen oder mehrere Termine vorzuschlagen, an denen Sie zu Hause erreichbar sind.

Habe ich Kabelfernsehen?

Ja, alle unsere Wohnungen haben einen Kabelanschluss, mit dem Sie mindestens fünf Programme empfangen können. Sollten Sie weitere Programme wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter. Er sagt Ihnen, wie und zu welchem Preis das möglich ist. Sie können auch direkt bei der Kabel-Deutschland GmbH einen Vertrag anfordern.

Kann ich Haustiere in meiner Wohnung halten?

Natürlich können Sie, entsprechend der Größe Ihrer Wohnung, ein Haustier halten. Vorausgesetzt, es stellt keine Gefahr oder Belästigung für die Hausgemeinschaft dar. Nehmen Sie bei einer geplanten Haustierhaltung auf jeden Fall Kontakt mit uns auf, um sich über Einzelheiten zu informieren und eine Genehmigung zu erhalten.

Was muss ich bei einer Kündigung beachten?

Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten, denken Sie bitte daran: Die Kündigung muß schriftlich an die AWG-Geschäftsstelle gerichtet werden, sie muss fristgerecht bei uns eingegangen sein und sollte Ihre VE-Nummer enthalten.

Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Dauernutzungsvertrag entnehmen. In den meisten Fällen beträgt sie 3 Monate. Sollten Sie unsicher sein, rufen Sie uns an.

Haben wir Ihre Kündigung erhalten, bekommen Sie eine Bestätigung und wir vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Bei diesem Termin werden alle Fragen, z. B. nach anfallenden Schönheitsreparaturen, einem Nachmieter oder einem möglichen früheren Vertragsende, besprochen. Dabei bemühen wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten grundsätzlich um eine für beide Seiten unkomplizierte Wohnungsübergabe.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich um die mieterseits geleistete Instandhaltung der eigenen Mieträume.

So sollten Decken, Wände, Fenster, Türen und Heizkörper inkl. Rohre in regelmäßigen Abständen gestrichen werden. Die Zeiträume sind individuell unterschiedlich. Als Orientierungshilfe kann Ihnen der Fristenplan dienen.

Was ist der Fristenplan?

Er sagt aus, in welchen Zeitabständen in den unterschiedlichen Räumen einer Wohnung Schönheitsreparaturen erwartet werden. So sollten z. B. Küche und Bad alle 2 Jahre, Wohn- und Schlafräume alle 5 Jahre und sonstige Räume wie Flur, Kammer etc. alle 7 Jahre gestrichen werden.

Bei Unklarheiten fragen Sie uns einfach. Wir stehen gern zur Verfügung.