Mieterinfos

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Mieterinformationen und -hinweise

Liebe Wohnungsnutzer, an dieser Stelle möchten wir Ihnen ein paar Tipps rund ums Wohnen geben.

Kündigung – das Wichtigste schwarz auf weiß

Kündigen muss man schriftlich!

Wer ausziehen möchte, muss schriftlich und nach den gesetzlichen Bestimmungen drei Monate im Voraus kündigen. Der laufende Monat zählt, wenn uns die Kündigung bis zum 3. Werktag vorliegt. In jedem Fall muß der Hauptmieter unterschreiben. Und vergessen Sie Ihre Mietvertragsnummer nicht.

Nach einer schriftlichen Bestätigung vereinbaren wir einen Besichtigungstermin. Die Durchführung von Schönheitsreparaturen regelt sich nach dem mit ihnen abgeschlossenen Dauernutzungsvertrag. Bei baulichen Veränderungen prüfen wir, ob diese übernommen werden können. Von Ihnen verursachte Schäden sind natürlich von Ihnen zu beheben. Bei Bedarf übernehmen wir alle Arbeiten für Sie, allerdings auf Ihre Kosten.

Übrigens: Wenn Sie einen Nachmieter stellen, versuchen wir das zu berücksichtigen. Verstehen Sie aber bitte, dass Interessenten mit längerer Wartezeit den Vorzug bekommen. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiter.

Alles über Untervermietung

Eines vorab: Ist Ihnen Ihre Wohnung zu groß geworden, helfen wir Ihnen gern bei der Suche nach einer kleineren.

Wir müssen es wissen.

Haben Sie sich zur Untervermietung entschlossen, brauchen Sie unser Einverständnis. Als Vermieter müssen wir wissen, wer bei uns wohnt – Mieter wie Untermieter.

Teilen Sie uns bitte auch mit, wenn Sie heiraten, Kinder bekommen oder Verwandte aufnehmen. Unsere Genehmigung brauchen Sie dafür natürlich nicht. Die Erlaubnis beantragen Sie in Ihrer AWG-Geschäftsstelle. Dazu brauchen wir Ihre Namen und den Namen des zukünftigen Untermieters.

Untermietvertragsformulare gibt es im Schreibwarenladen. Tragen Sie bitte ein, dass der Untermietvertrag mit dem Dauernutzungsvertrag endet. Für Untermieter besteht generell kein Rechtsanspruch, die Wohnung zu übernehmen, wenn Sie als Hauptmieter ausziehen. Eine ganze Wohnung kann übrigens nur im Ausnahmefall untervermietet werden, z.B. wenn Sie befristet beruflich im Ausland sind.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiter.

Umbauen. Ausbauen. Renovieren.

Alles zum Thema bauliche Veränderungen – wir möchten, dass sich unsere Mieter zu Hause wohlfühlen.

Veränderungen an der baulichen Grundausstattung, z. B. ein Wanddurchbruch oder die behindertengerechte Umrüstung Ihrer Wohnung, ist deshalb in Ausnahmefällen zulässig. Damit jedoch die Sicherheit von Haus und Bewohnern nicht gefährdet ist, brauchen Sie dafür von uns grundsätzlich eine Genehmigung. Diese beantragen Sie bitte schriftlich, indem Sie uns genau schildern, welche Maßnahmen Sie geplant haben.

Reden wir darüber.

Unsere Mitarbeiter nennen Ihnen zuverlässige Handwerkerfirmen. Schützen Sie sich vor kostspieligen Überraschungen – und besprechen Sie Ihre Pläne mit uns.

Probleme mit der Mietzahlung? Wir können Ihnen helfen.

Mahnung über Mahnung – das kann teuer werden.

Oft kommt alles auf einmal: ein leeres Konto, ein ausgereizter Dispo, der Briefkasten voller Mahnungen. Wenn Sie in einer heiklen finanziellen Situation stecken und Ihre Nutzungsgebühr nicht mehr zahlen können, lässt die AWG Sie nicht im Stich.

Auch in akuten Fällen, z. B. bei Kündigung oder kurz vor einer Zwangsräumung, versuchen wir für Sie zu retten, was zu retten ist. Warten Sie also nicht, bis es zu spät ist.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Balkonkraftwerke

Bitte wenden Sie sich vor dem Kauf einer solchen Anlage an uns, damit wir Ihnen die Bedingungen für den Betrieb/Installation erläutern können. Balkonkraftwerke stellen eine Veränderung in und an der von Ihnen genutzten Wohnung dar. Der Betrieb einer solchen Anlage ist genehmigungspflichtig (von der AWG) und anmeldepflichtig beim derzeitigen Energieversorger.